Burning, mach mal halblang und informier dich etwas genauer bevor du den Westentaschenanwalt spielst...
Nicht nur die Sätze und Urteile aus Verbraucherschutzseiten ziehen die dir passen, sonden auch mal die (sehr zahlreichen...) §§ ins Hinterstübchen rufen, die die "Gegenseite" schützen.
Die gibts im deutschen Recht (Gott sei Dank...) auch und "gezwungen" wie du hier eine Seite vorher sagst, wurde er zu absolut gar nichts.
Grundsätzlich haben wir in Deutschland die Vertragsfreiheit und ich kann da rein schreiben was auch immer ich will.
Damit ist jede AGB erst ein mal von vorn bis hinten gültig und bindend, wenn ich sie "unterschreibe", bzw. den Dienst in Anspruch nehme.
Wem das nicht passt, muss grundsätzlich erst mal die Finger davon lassen. Wird ja auch keiner gezwungen irgend etwas zu spielen.
Sind einzelne Teile einer AGB dann doch tatsächlich ungültig, weil sie tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen, betrifft das keineswegs den Rest der AGB und die entsprechenden Stellen sind nach Möglichkeit durch solche Klauseln zu ersetzen, die der ursprüglichen Klausel möglichst nahe kommen, ohne das Recht zu verletzen.
Also ein "haha, so hättest du das aber nicht schreiben dürfen. Hättest es so und so formulieren müssen damit es gilt", is im deutschen Recht nicht.
Im deutschen Recht gilt "Hirn einschalten" als oberstes Gebot und in einem solchen Fall würde das gemeinte gelten, nicht das gesagt.
Grundsätzlich ist man verpflichtet Onlinespiele (und auch sonst alles) so zu nutzen "wie es beabsichtigt ist". Jegliche Art von Manipulation ist das natürlich nicht und damit ist die "fristlose Kündigung" (sprich, sofortige Acc. - Löschung) in einem solchen Fall so oder so schon mal ziemlich diskussionslos durch und rechtens, selbst wenn auf diese Möglichkeit mit keinem Wort in den AGB's hingewiesen würde.
Daneben gibt es aber selbstverständlich auch das Recht, eine Geschäftsbeziehung "ordentlich" zu beenden. So wenig wie EW mich auf ewig zwingen kann Mitgleid zu bleiben, so wenig kann ich EW zwingen mich auf ewig als Kunden zu behalten.
Hmm... wie lang ist denn eine solche Frist für eine ordentliche Kündigung idR. ? Vier Wochen?
Also was könnte man hier erreichen? Für vier Wochen weiter spielen zu dürfen, damit es dann rechtens ist, wenn EW einfach sagt: "Betrügen konnten wir dir nicht nachweisen, aber wir wollen dich einfach nicht mehr als Kunden, auch ohne Grund." ?
Na ole...
Bestennfalls müssten sie dann wohl den Differenzbetrag der verblieben Mitgliedschaft erstatten. Also bei 3 Monaten 10$
Na, das wars dann aber echt wert...
Ps. natürlich hoffe ich, daß hier alles ordentlich gelaufen ist und er nicht zu unrecht gelöscht wurde. Aber... So oder so, da darf man sich keine große Hoffnungen machen, sich das "Recht zu spielen" erklagen zu können.
Auch EW hat das Recht sich auszusuchen, mit wem sie zusammen "arbeiten" wollen und mit wem nicht mehr.
@rabbitfriend
Jepp, da hst du wohl recht. Auch wenn ich zunächst da anderer Meinung war und, wohl oder übel, davon ausging, daß jemand doch nicht einfach lauthals los lügt, gehe ich inzwischen auch davon aus, daß der Bann wohl gerechtfertigt gewesen sein wird.
Jemand der wirklich unschuldig ist, gibt nicht so schnell auf.
Nicht nur die Sätze und Urteile aus Verbraucherschutzseiten ziehen die dir passen, sonden auch mal die (sehr zahlreichen...) §§ ins Hinterstübchen rufen, die die "Gegenseite" schützen.
Die gibts im deutschen Recht (Gott sei Dank...) auch und "gezwungen" wie du hier eine Seite vorher sagst, wurde er zu absolut gar nichts.
Grundsätzlich haben wir in Deutschland die Vertragsfreiheit und ich kann da rein schreiben was auch immer ich will.
Damit ist jede AGB erst ein mal von vorn bis hinten gültig und bindend, wenn ich sie "unterschreibe", bzw. den Dienst in Anspruch nehme.
Wem das nicht passt, muss grundsätzlich erst mal die Finger davon lassen. Wird ja auch keiner gezwungen irgend etwas zu spielen.
Sind einzelne Teile einer AGB dann doch tatsächlich ungültig, weil sie tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen, betrifft das keineswegs den Rest der AGB und die entsprechenden Stellen sind nach Möglichkeit durch solche Klauseln zu ersetzen, die der ursprüglichen Klausel möglichst nahe kommen, ohne das Recht zu verletzen.
Also ein "haha, so hättest du das aber nicht schreiben dürfen. Hättest es so und so formulieren müssen damit es gilt", is im deutschen Recht nicht.
Im deutschen Recht gilt "Hirn einschalten" als oberstes Gebot und in einem solchen Fall würde das gemeinte gelten, nicht das gesagt.
Grundsätzlich ist man verpflichtet Onlinespiele (und auch sonst alles) so zu nutzen "wie es beabsichtigt ist". Jegliche Art von Manipulation ist das natürlich nicht und damit ist die "fristlose Kündigung" (sprich, sofortige Acc. - Löschung) in einem solchen Fall so oder so schon mal ziemlich diskussionslos durch und rechtens, selbst wenn auf diese Möglichkeit mit keinem Wort in den AGB's hingewiesen würde.
Daneben gibt es aber selbstverständlich auch das Recht, eine Geschäftsbeziehung "ordentlich" zu beenden. So wenig wie EW mich auf ewig zwingen kann Mitgleid zu bleiben, so wenig kann ich EW zwingen mich auf ewig als Kunden zu behalten.
Hmm... wie lang ist denn eine solche Frist für eine ordentliche Kündigung idR. ? Vier Wochen?
Also was könnte man hier erreichen? Für vier Wochen weiter spielen zu dürfen, damit es dann rechtens ist, wenn EW einfach sagt: "Betrügen konnten wir dir nicht nachweisen, aber wir wollen dich einfach nicht mehr als Kunden, auch ohne Grund." ?
Na ole...
Bestennfalls müssten sie dann wohl den Differenzbetrag der verblieben Mitgliedschaft erstatten. Also bei 3 Monaten 10$
Na, das wars dann aber echt wert...
Ps. natürlich hoffe ich, daß hier alles ordentlich gelaufen ist und er nicht zu unrecht gelöscht wurde. Aber... So oder so, da darf man sich keine große Hoffnungen machen, sich das "Recht zu spielen" erklagen zu können.
Auch EW hat das Recht sich auszusuchen, mit wem sie zusammen "arbeiten" wollen und mit wem nicht mehr.
@rabbitfriend
Jepp, da hst du wohl recht. Auch wenn ich zunächst da anderer Meinung war und, wohl oder übel, davon ausging, daß jemand doch nicht einfach lauthals los lügt, gehe ich inzwischen auch davon aus, daß der Bann wohl gerechtfertigt gewesen sein wird.
Jemand der wirklich unschuldig ist, gibt nicht so schnell auf.