EW, AGB's, TOS, Rechtliches Diskussionsthread

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    • EW, AGB's, TOS, Rechtliches Diskussionsthread

      Burning, mach mal halblang und informier dich etwas genauer bevor du den Westentaschenanwalt spielst...

      Nicht nur die Sätze und Urteile aus Verbraucherschutzseiten ziehen die dir passen, sonden auch mal die (sehr zahlreichen...) §§ ins Hinterstübchen rufen, die die "Gegenseite" schützen.

      Die gibts im deutschen Recht (Gott sei Dank...) auch und "gezwungen" wie du hier eine Seite vorher sagst, wurde er zu absolut gar nichts.

      Grundsätzlich haben wir in Deutschland die Vertragsfreiheit und ich kann da rein schreiben was auch immer ich will.
      Damit ist jede AGB erst ein mal von vorn bis hinten gültig und bindend, wenn ich sie "unterschreibe", bzw. den Dienst in Anspruch nehme.
      Wem das nicht passt, muss grundsätzlich erst mal die Finger davon lassen. Wird ja auch keiner gezwungen irgend etwas zu spielen.

      Sind einzelne Teile einer AGB dann doch tatsächlich ungültig, weil sie tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen, betrifft das keineswegs den Rest der AGB und die entsprechenden Stellen sind nach Möglichkeit durch solche Klauseln zu ersetzen, die der ursprüglichen Klausel möglichst nahe kommen, ohne das Recht zu verletzen.
      Also ein "haha, so hättest du das aber nicht schreiben dürfen. Hättest es so und so formulieren müssen damit es gilt", is im deutschen Recht nicht.
      Im deutschen Recht gilt "Hirn einschalten" als oberstes Gebot und in einem solchen Fall würde das gemeinte gelten, nicht das gesagt.

      Grundsätzlich ist man verpflichtet Onlinespiele (und auch sonst alles) so zu nutzen "wie es beabsichtigt ist". Jegliche Art von Manipulation ist das natürlich nicht und damit ist die "fristlose Kündigung" (sprich, sofortige Acc. - Löschung) in einem solchen Fall so oder so schon mal ziemlich diskussionslos durch und rechtens, selbst wenn auf diese Möglichkeit mit keinem Wort in den AGB's hingewiesen würde.

      Daneben gibt es aber selbstverständlich auch das Recht, eine Geschäftsbeziehung "ordentlich" zu beenden. So wenig wie EW mich auf ewig zwingen kann Mitgleid zu bleiben, so wenig kann ich EW zwingen mich auf ewig als Kunden zu behalten.
      Hmm... wie lang ist denn eine solche Frist für eine ordentliche Kündigung idR. ? Vier Wochen?
      Also was könnte man hier erreichen? Für vier Wochen weiter spielen zu dürfen, damit es dann rechtens ist, wenn EW einfach sagt: "Betrügen konnten wir dir nicht nachweisen, aber wir wollen dich einfach nicht mehr als Kunden, auch ohne Grund." ?
      Na ole...

      Bestennfalls müssten sie dann wohl den Differenzbetrag der verblieben Mitgliedschaft erstatten. Also bei 3 Monaten 10$
      Na, das wars dann aber echt wert...

      Ps. natürlich hoffe ich, daß hier alles ordentlich gelaufen ist und er nicht zu unrecht gelöscht wurde. Aber... So oder so, da darf man sich keine große Hoffnungen machen, sich das "Recht zu spielen" erklagen zu können.
      Auch EW hat das Recht sich auszusuchen, mit wem sie zusammen "arbeiten" wollen und mit wem nicht mehr.

      @rabbitfriend
      Jepp, da hst du wohl recht. Auch wenn ich zunächst da anderer Meinung war und, wohl oder übel, davon ausging, daß jemand doch nicht einfach lauthals los lügt, gehe ich inzwischen auch davon aus, daß der Bann wohl gerechtfertigt gewesen sein wird.
      Jemand der wirklich unschuldig ist, gibt nicht so schnell auf.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      Grundsätzlich haben wir in Deutschland die Vertragsfreiheit und ich kann da rein schreiben was auch immer ich will.
      Damit ist jede AGB erst ein mal von vorn bis hinten gültig und bindend, wenn ich sie "unterschreibe", bzw. den Dienst in Anspruch nehme.

      Langsam langsam..... :-D Mitnichten. Bestes Beispiel: Kaufe bei einem Händler einen Gebrauchtwagen. Drücke den Preis um einige hundert Euro, indem der Händler Dir sagt Du kaufst das Auto "wie gesehen" und er schließt vertraglich seine Gewährleistungspflicht damit aus. Haste Probleme mit dem Auto? Freu Dich, ab zum Händler und auf Gewährleistung reparieren lassen. So eine Vertragsklausel ist nämlich ungültig.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "theGreyWolf" schrieb:


      Burning, mach mal halblang und informier dich etwas genauer bevor du den Westentaschenanwalt spielst...


      Wo er Recht hat, hat er Recht... :-D
      In einem Bereich, wo selbst spezialisierte Fachkräfte nicht immer so genau wissen, wo es lang geht, kommst Du um die Ecke...

      Eine Datei-Manipulation lässt sich eigentlich relativ einfach und zuverlässig durch eine Integritätsprüfung überwachen.
      (Also von daher schon mal eine ganz dumme Idee, so etwas überhaupt zu versuchen.)
      Was mich dabei etwas beunruhigt, ist die Tatsache, das es "keine direkte Spieldatei, sondern eine andere, die jeder von uns hat" gewesen sein soll.
      Das spricht für eine System-Datei und ich selbst pfusche auch ganz gerne mal bei Windows im System herum, wenn mir da was nicht passt. :-D
      Andererseits denke ich, muss die Manipulation eben auch auf das Spiel selbst zugeschnitten gewesen sein.
      Wäre also schon ein äusserst merkwürdiger Zufall, wenn da irgendetwas unbewusst so abgeändert worden wäre, das es das Spiel beeinflusst.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      GreyWolf, du hast an einigen Punkten Recht und ich will hier nicht den Rechtsanwalt spielen. AGBs werden natürlich nicht dadurch ungültig dass Teile davon gegen das Gesetz sind. Was ich mich jedoch frage ist, wenn ich alles aus den TOS von Ew rausstreiche was sittenwidrig ist, was dann überhaupt noch übrig bleibt.

      Es ist auch unstrittig das deutsche Gerichte dem Anbieter das Recht einräumen den Vertrag bzw die Dienstleistung zu beenden
      wenn andernfalls der ordenltiche Betrieb nicht gewährleistet ist, da hast du ebenfalls Recht. Es ist aber eine Voraussetzung dass der Geschädigte darüber informiert wird, aus welchen Gründen das erfolgt.

      Ich weiss ich lehne mich da weit aus dem Fenster aber ich vermute dass bei keinem deutschen Gericht ein Vertrag durchgehen wird bei dem sich eine Partei ausdrücklich das Recht einräumt den Vertrag nach eigenem Gutdünken umzuschreiben. Genau dies tut unser schwedischer Geschäftspartner, falls du mir nicht glaubst suche ich dir die Stellen raus und übersetze sie dir. Die AGB's sind wenn man sie sich übersetzt, extrem frechdreist. Es gibt für so etwas auch den Begriff Knebelvertrag / Ausbeutungsvertrag, bei dem Geld verlangt wird aber das Recht besteht nach eigenem Ermessen überhaupt keine Leistung zu erbringen.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "FumarPorros" schrieb:

      "theGreyWolf" schrieb:


      Burning, mach mal halblang und informier dich etwas genauer bevor du den Westentaschenanwalt spielst...


      Wo er Recht hat, hat er Recht... :-D
      In einem Bereich, wo selbst spezialisierte Fachkräfte nicht immer so genau wissen, wo es lang geht, kommst Du um die Ecke...


      Ich mache hier wie gesagt keine Rechtsberatung da ich dazu überhaupt nicht qualifiziert bin. Ich lese aber Veträge, bin der englischen Sprache mächtig und bin zu dem Schluss gekommen ich dass ich das Geschäftsverhalten einer gewissen Firma für ziemlich inkompatibel mit deutschem Recht halte.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "Burning Bridges" schrieb:

      "FumarPorros" schrieb:

      "theGreyWolf" schrieb:


      Burning, mach mal halblang und informier dich etwas genauer bevor du den Westentaschenanwalt spielst...


      Wo er Recht hat, hat er Recht... :-D
      In einem Bereich, wo selbst spezialisierte Fachkräfte nicht immer so genau wissen, wo es lang geht, kommst Du um die Ecke...


      Ich mache hier wie gesagt keine Rechtsberatung da ich dazu überhaupt nicht qualifiziert bin. Ich lese aber Veträge, bin der englischen Sprache mächtig und bin zu dem Schluss gekommen ich dass ich das Geschäftsverhalten einer gewissen Firma für ziemlich inkompatibel mit deutschem Recht halte.


      Was erzählst Du denn dauernd von deutschem Recht?
      Das ist keine deutsche Firma und der Gerichtsstand ist laut den TOS in England. So what?
      Niemand, der nicht wirklich Ahnung von der Sache hat, kann hier mit Sicherheit sagen, ob deutsches Recht überhaupt eine Gültigkeit besitzt, geschweige denn, ob eine Klage möglich ist bzw. einen Sinn ergibt.
      Zu welchen Schlüssen Du als Laie kommst, ist doch völlig irrelevant...
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "Rogenvalde" schrieb:

      Grundsätzlich haben wir in Deutschland die Vertragsfreiheit und ich kann da rein schreiben was auch immer ich will.
      Damit ist jede AGB erst ein mal von vorn bis hinten gültig und bindend, wenn ich sie "unterschreibe", bzw. den Dienst in Anspruch nehme.

      Langsam langsam..... :-D Mitnichten. Bestes Beispiel: Kaufe bei einem Händler einen Gebrauchtwagen. Drücke den Preis um einige hundert Euro, indem der Händler Dir sagt Du kaufst das Auto "wie gesehen" und er schließt vertraglich seine Gewährleistungspflicht damit aus. Haste Probleme mit dem Auto? Freu Dich, ab zum Händler und auf Gewährleistung reparieren lassen. So eine Vertragsklausel ist nämlich ungültig.


      Klar. Wie gesagt, sie darf nicht gegen Gesetze verstoßen. Aber es wird eben nicht der gesamte Vertrag deshalb ungültig und die übrigen Punkte bleiben unberührt.
      Sonst wäre das Fahrzeug ja rechtlich damit auch gar nicht mehr deins...
      Und was dadurch sicherlich schon eintreten würde, wäre die gesetzlich zulässige Verkürzung der Sachmängelhaftung von den gesetzlich vorgesehen 2 Jahren auf das ebenfalls noch gesetzlich zulässige eine Jahr, auch wenn dies nirgends mehr im Vertrag erwähnt ist.
      Denn offensichtlich wollte er keine Sachmängelhaftung leisten und das muss dem Käufer auch klar gewesen sein, also wird zu seinen Gunsten auch zumindest das gesetzliche Minimum angenommen werden, auch wenn man dies eigentlich noch ausdrücklich vereinbaren müsste.

      @Burningbriges

      Sicher, du hast die Abschnitte ja schon zitiert, die offensichtlich nichtig sind und auch ich denke, daß es da nach deutschem Recht nichts dran zu rütteln gibt das sie so keinen Bestand haben.
      Allerdings ist wohl auch klar, was diese Abschnitte sagen wollen: wir wollen dich jederzeit so schnell wie möglich los werden können

      Und das wird man EW auch gewähren. Bei einem Verstoß gegen "die übliche Nutzung" also beim verwenden von Cheats, Bots, etc. sicher auch sofort und ersatzlos und wenn dies tatsächlich nicht nachweisbar sein sollte, gewiss mit der kürzest möglichen Kündigungsfrist die gesetzlich zulässig ist und das, müsste ich jetzt nachsehen um sicher zu sein, dürften wohl sogar eher nur zwei als vier Wochen sein.
      In dem Fall könnte man natürlich auf die Erstattung von im vornhinein geleisteten Zahlungen bestehen, also auf verbliebene Mitgliedschaft, aber mehr auch nicht.
      Viel zu holen ist da also in keinem Fall.

      Man muss es ja auch mal umgekehrt sehen: es gibt hier keine "Abo-Falle" und keine Kündigungsfrist für den Spieler.
      Es ist ja nicht so, daß sich die Mitgliedschaft automatisch für die nächsten zwei Jahre verlängern würde, wenn man nicht mindestens 6 Monate vorher kündigt oder ähnlicher Blödsinn, der sonst ja leider gang und gäbe (und rechtens...) ist.
      Das deutsche Recht ist da zum Glück so "fair", einem solchen Anbieter die gleichen Rechte einzuräumen wie umgekehrt. Er muss sich also auch nicht von seinen Kunden festnageln lassen.

      @Fumar
      Der Gerichtsstand hat nichts mit dem anzuwendenden Recht zu tun und das es eine schwedische Firma ist auch nicht.
      Sie bieten in Deutschland an und damit gilt für die deutschen Kunden natürlich grundsätzlich auch deutsches Recht.
      Von der Firma wird erwartet, daß sie deutsches Recht kennt, nicht umgekehrt, daß der Kunde schwedisches oder englisches Recht kennt.
      Problematischer könnte es da nur sein, deutsches Recht auch durch zu setzen.
      Allerdings hätte eine Weigerung einem deutschen Gerichtsurteil auch folge zu leisten für EW wohl auch weitreichende Konsequenzen...
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "theGreyWolf" schrieb:

      Klar. Wie gesagt, sie darf nicht gegen Gesetze verstoßen. Aber es wird eben nicht der gesamte Vertrag deshalb ungültig und die übrigen Punkte bleiben unberührt.


      Genau so. Mach dir mal den Spass die TOS um alles zu kürzen was in Deutschland nicht drinstehen dürfte, und sieh mal was übrig bleibt.

      "theGreyWolf" schrieb:

      Sicher, du hast die Abschnitte ja schon zitiert, die offensichtlich nichtig sind und auch ich denke, daß es da nach deutschem Recht nichts dran zu rütteln gibt das sie so keinen Bestand haben.

      Allerdings ist wohl auch klar, was diese Abschnitte sagen wollen: wir wollen dich jederzeit so schnell wie möglich los werden können
      ..


      Ab hier beginnst du Kaffesatzleserei.

      Was interessieren mich bzw was weiss ich über die "Absichten" einer schwedischen Firma?

      Fakt ist dass wir hier den Präzedenzfall haben dass EW Usern tatsächlich den Account sperrt, und sie nicht über die Gründe informiert oder Beweise für ein vertragswidriges Fehlverhalten vorlegt. Wenn du also bei Ew ein Auto kaufst könnte es passieren dass du es eines morgens aufschliessen und losfahren willst, aber es ist nicht mehr da, weil du gegen die Terms of Service verstossen hast. Zieh daraus deine eigenen Schlussfolgerungen, ich habe meine dargelegt.

      Mir ist es sogar egal ob er schuld trägt oder nicht, solange er nicht informiert wird ist dass einfach nicht rechtens.

      "FumarPorros" schrieb:

      Was erzählst Du denn dauernd von deutschem Recht?
      Das ist keine deutsche Firma und der Gerichtsstand ist laut den TOS in England. So what?
      Niemand, der nicht wirklich Ahnung von der Sache hat, kann hier mit Sicherheit sagen, ob deutsches Recht überhaupt eine Gültigkeit besitzt, geschweige denn, ob eine Klage möglich ist bzw. einen Sinn ergibt.


      Ach so. Wenn ich also zum Beispiel etwas von einer Firma kaufe, die ihren Rechtstand in den Sudan verlegt hat, gilt dann auch das Scharia Recht, ja?

      Ob deutsche Recht Gültigkeit kann ich zwar auch nicht 100%-ig garantieren ich gehe aber fest davon aus dass das der Fall ist, sobald du die DVD in Deutschland bei amazon oder Mediamarkt kaufst. Sonst sollten alle Firmen ganz schnell Ihren Gerichtsstand nach England verlagern, oder einen noch anderen Staat in dem noch Recht aus dem Mittelalter gilt.

      "FumarPorros" schrieb:

      Zu welchen Schlüssen Du als Laie kommst, ist doch völlig irrelevant...


      Ja, das stimmt. Zu welche Schlüssen DU als Laie kommt ist demgemäss ebenso irrelevant.

      Ansonsten gilt in der Mathematik dass solange etwas nicht widerlegt ist, auch nicht davon ausgegangen werden darf dass es falsch ist.
      Du kannst also nicht eine Aussage zu entkräften indem du einfach nur "du könntest dich irren" einwirfst.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "Burning Bridges" schrieb:


      "FumarPorros" schrieb:

      Was erzählst Du denn dauernd von deutschem Recht?
      Das ist keine deutsche Firma und der Gerichtsstand ist laut den TOS in England. So what?
      Niemand, der nicht wirklich Ahnung von der Sache hat, kann hier mit Sicherheit sagen, ob deutsches Recht überhaupt eine Gültigkeit besitzt, geschweige denn, ob eine Klage möglich ist bzw. einen Sinn ergibt.


      Ach so. Wenn ich also zum Beispiel etwas von einer Firma kaufe, die ihren Rechtstand in den Sudan verlegt hat, gilt dann auch das Scharia Recht, ja?

      Ob deutsche Recht Gültigkeit kann ich zwar auch nicht 100%-ig garantieren ich gehe aber fest davon aus dass das der Fall ist, sobald du die DVD in Deutschland bei amazon oder Mediamarkt kaufst. Sonst sollten alle Firmen ganz schnell Ihren Gerichtsstand nach England verlagern, oder einen noch anderen Staat in dem noch Recht aus dem Mittelalter gilt.


      Keine Ahnung. Vielleicht. Sag Du es mir. Du bist doch hier der selbst ernannte Rechtsexperte. :-D


      "Burning Bridges" schrieb:


      "FumarPorros" schrieb:

      Zu welchen Schlüssen Du als Laie kommst, ist doch völlig irrelevant...


      Ja, das stimmt. Zu welche Schlüssen DU als Laie kommt ist demgemäss ebenso irrelevant.

      Ansonsten gilt in der Mathematik dass solange etwas nicht widerlegt ist, auch nicht davon ausgegangen werden darf dass es falsch ist.
      Du kannst also nicht eine Aussage zu entkräften indem du einfach nur "du könntest dich irren" einwirfst.


      Rüchtig. Meine Schlüsse sind ebenfalls irrelevant.
      Allerdings habe ich gar keine Schlüsse gezogen... :-D
      Ich tue das aber jetzt mal: Ich schliesse aus Deinen Postings, das Du Rechtsgelehrter und Mathematiker bist, zu EW ein leicht gespanntes Verhältnis hast und hier eine Chance siehst, Deinen Ärger los zu werden.
      Das ist okay für mich, hilft dem TO allerdings recht wenig bis gar nicht... ;-)
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "Burning Bridges" schrieb:


      "FumarPorros" schrieb:

      Was erzählst Du denn dauernd von deutschem Recht?


      Ach so. Wenn ich also zum Beispiel etwas von einer Firma kaufe, die ihren Rechtstand in den Sudan verlegt hat, gilt dann auch das Scharia Recht, ja?

      Ob deutsche Recht Gültigkeit kann ich zwar auch nicht 100%-ig garantieren ich gehe aber fest davon aus dass das der Fall ist, sobald du die DVD in Deutschland bei amazon oder Mediamarkt kaufst. Sonst sollten alle Firmen ganz schnell Ihren Gerichtsstand nach England verlagern, oder einen noch anderen Staat in dem noch Recht aus dem Mittelalter gilt.


      Ich denke dass es genau so ist, wie ich da geschrieben habe: Man kann sich nicht einfach so vor dem deutschen Recht in England verstecken, wenn man in Deutschland Sachen verkauft.

      "FumarPorros" schrieb:

      Keine Ahnung. Vielleicht. Sag Du es mir. Du bist doch hier der selbst ernannte Rechtsexperte. :-D


      Ich fürchte ich bin sehr, sehr überheblich, ja ;) Aber auch sehr überzeugt das Richtige zu tun (d.h. Leute am Kragen zu packen).


      "FumarPorros" schrieb:

      Ich tue das aber jetzt mal: Ich schliesse aus Deinen Postings, das Du Rechtsgelehrter und Mathematiker bist, zu EW ein leicht gespanntes Verhältnis hast und hier eine Chance siehst, Deinen Ärger los zu werden.


      Das was du schreibst, stimmt alles. Es macht richtig Spass so zu diskutieren.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "Burning Bridges" schrieb:


      Ach so. Wenn ich also zum Beispiel etwas von einer Firma kaufe, die ihren Rechtstand in den Sudan verlegt hat, gilt dann auch das Scharia Recht, ja?


      Wenn ich z.B. einen Chevrolet in Deutschland kaufe, dann gilt nicht automatisch amerikanisches Recht, bloß weil der Hersteller seinen Sitz in den USA hat, sondern deutsches Recht.
      TheHunter wird von Rondomedia in Deutschland unter anderem vertrieben. Rondomedia hat seinen Sitz in Deutschland. Amazon vertreibt TheHunter ebenfalls und hat deutsche Handelsvertretungen.

      So gesehen sollte für das Produkt TheHunter deutscher Recht gelten. Wenn TheHunter deutschem Recht unterliegen sollte, dann würde es durch seine AGB´s in Konflikt geraten.
      Ich glaube, hier ist der ach so verbraucherfreundliche Gesetzgeber, die Bundesregierung oder noch besser die Europäische Union gefragt.
      Beide haben ihre Hausaufgaben meiner Meinung nach in diesem Punkt nicht ordentlich gemacht. Expansive Worlds kann diese Gesetzeslücken zu ihren Gunsten nutzen.
      Wollen wir hoffen, daß sich hier in Zukunft noch etwas in Richtung Verbraucherschutz bewegt. Ich hoffe, daß gerade die EU in Zukunft gesetzlich mehr Klarheit bringt.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "Brusian" schrieb:


      Wenn ich z.B. einen Chevrolet in Deutschland kaufe, dann gilt nicht automatisch amerikanisches Recht, bloß weil der Hersteller seinen Sitz in den USA hat, sondern deutsches Recht.
      TheHunter wird von Rondomedia in Deutschland unter anderem vertrieben. Rondomedia hat seinen Sitz in Deutschland. Amazon vertreibt TheHunter ebenfalls und hat deutsche Handelsvertretungen.

      So gesehen sollte für das Produkt TheHunter deutscher Recht gelten. Wenn TheHunter deutschem Recht unterliegen sollte, dann würde es durch seine AGB´s in Konflikt geraten.
      Ich glaube, hier ist der ach so verbraucherfreundliche Gesetzgeber, die Bundesregierung oder noch besser die Europäische Union gefragt.
      Beide haben ihre Hausaufgaben meiner Meinung nach in diesem Punkt nicht ordentlich gemacht. Expansive Worlds kann diese Gesetzeslücken zu ihren Gunsten nutzen.
      Wollen wir hoffen, daß sich hier in Zukunft noch etwas in Richtung Verbraucherschutz bewegt. Ich hoffe, daß gerade die EU in Zukunft gesetzlich mehr Klarheit bringt.


      Deutscher Vertrieb, deutsches Recht. Ja nee, ist schon klar.
      Und Cem, der sein Spiel in der Türkei gekauft hat (und auch dort spielt), hat sicher nichts dagegen, wenn für TheHunter deutsches Recht gilt.
      Und in den anderen 191 Staaten sind sicher auch alle damit einverstanden.

      Spielt auch kaum eine Rolle, das Du den Vertrag mit EW hast und nicht mit einem Vertrieb.

      Nix für ungut, aber einige Leute sollten einfach mal überlegen, auf was sie sich einlassen, wenn sie AGB/TOS akzeptieren, bevor sie hinterher nach Verbraucherschutz, Gesetzgebung, Regierung, EU, Feuerwehr, Polizei und Mutti rufen...

      (EU und mehr Klarheit. OMG...)
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "FumarPorros" schrieb:

      "Brusian" schrieb:


      Wenn ich z.B. einen Chevrolet in Deutschland kaufe, dann gilt nicht automatisch amerikanisches Recht, bloß weil der Hersteller seinen Sitz in den USA hat, sondern deutsches Recht.
      TheHunter wird von Rondomedia in Deutschland unter anderem vertrieben. Rondomedia hat seinen Sitz in Deutschland. Amazon vertreibt TheHunter ebenfalls und hat deutsche Handelsvertretungen.

      So gesehen sollte für das Produkt TheHunter deutscher Recht gelten. Wenn TheHunter deutschem Recht unterliegen sollte, dann würde es durch seine AGB´s in Konflikt geraten.
      Ich glaube, hier ist der ach so verbraucherfreundliche Gesetzgeber, die Bundesregierung oder noch besser die Europäische Union gefragt.
      Beide haben ihre Hausaufgaben meiner Meinung nach in diesem Punkt nicht ordentlich gemacht. Expansive Worlds kann diese Gesetzeslücken zu ihren Gunsten nutzen.
      Wollen wir hoffen, daß sich hier in Zukunft noch etwas in Richtung Verbraucherschutz bewegt. Ich hoffe, daß gerade die EU in Zukunft gesetzlich mehr Klarheit bringt.



      Deutscher Vertrieb, deutsches Recht. Ja nee, ist schon klar.
      Und Cem, der sein Spiel in der Türkei gekauft hat (und auch dort spielt), hat sicher nichts dagegen, wenn für TheHunter deutsches Recht gilt.
      Und in den anderen 191 Staaten sind sicher auch alle damit einverstanden.

      Spielt auch kaum eine Rolle, das Du den Vertrag mit EW hast und nicht mit einem Vertrieb.

      Nix für ungut, aber einige Leute sollten einfach mal überlegen, auf was sie sich einlassen, wenn sie AGB/TOS akzeptieren, bevor sie hinterher nach Verbraucherschutz, Gesetzgebung, Regierung, EU, Feuerwehr, Polizei und Mutti rufen...

      (EU und mehr Klarheit. OMG...)


      1+

      Aber es gilt halt nicht nur den Verbraucher zu schützen, sondern ihn auch vor seiner eigenen Dummheit zu schützen :-D
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "FumarPorros" schrieb:

      ...Und Cem, der sein Spiel in der Türkei gekauft hat (und auch dort spielt), hat sicher nichts dagegen, wenn für TheHunter deutsches Recht gilt. ...


      Hauptsache Pfeffer und Kontra geben, sch... egal wie.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      Fumar, natürlich muss ich mich als Firma auf die Rechte des Landes einlassen, in dem ich anbiete. Also für Cem türkisches Recht und für Hans eben deutsches Recht akzeptieren.
      Mercedes kann seine Autos ja auch nicht einfach in den USA anbieten und dann sagen: "Ätsch bätsch, wir sind aber ne deutsche Firma und damit gelten eure Gesetze für uns nicht." (weshalb so ziemlich jedes Unternehmen welches in den USA anbietet da ne kleine, "eigenständige" Tochterfirma hat, damit im Falle einer ihrer abartigen Schadensersatzklagen nur die im Ar*** ist, nicht das ganze Unternehmen...)
      Bei solchen Dingen wie Onlinespielen ist es zwar tatsächlich nicht immer ganz so einfach zu bestimmen, wessen Recht gilt, bei tH würde ich aber schon schwerstens von deutschem Recht ausgehen und davon ab gehören ja sowohl Schweden als auch England zur EU, womit sich auf jeden Fall europäisches Recht durchsetzen ließe.
      Was wiederrum heißt, daß man hier in einer Rechtsstreitigkeit mit einem deutschen Kunden wohl ohne Probleme einem deutschen Gericht die Zuständigkeit zuerkennen und deutsches Recht anwenden würde.

      Überleg nur mal logisch: Es gibt immer noch irgend einen nahezu "rechtsfreien" Staat auf dieser Erde. Könnte man sich so einfach den Gesetzen des Landes in dem man verkaufen will entziehen, wäre doch jede Firma sau dumm, die nicht einfach ihren Firmensitz und ihren Gerichtsstand in einen solchen Staat verlegt und somit auf jegliche nationalen Verbaucherschutzgesetze schei**en würde.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "theGreyWolf" schrieb:

      Fumar, natürlich muss ich mich als Firma auf die Rechte des Landes einlassen, in dem ich anbiete. Also für Cem türkisches Recht und für Hans eben deutsches Recht akzeptieren.
      Mercedes kann seine Autos ja auch nicht einfach in den USA anbieten und dann sagen: "Ätsch bätsch, wir sind aber ne deutsche Firma und damit gelten eure Gesetze für uns nicht." (weshalb so ziemlich jedes Unternehmen welches in den USA anbietet da ne kleine, "eigenständige" Tochterfirma hat, damit im Falle einer ihrer abartigen Schadensersatzklagen nur die im Ar*** ist, nicht das ganze Unternehmen...)
      Bei solchen Dingen wie Onlinespielen ist es zwar tatsächlich nicht immer ganz so einfach zu bestimmen, wessen Recht gilt, bei tH würde ich aber schon schwerstens von deutschem Recht ausgehen und davon ab gehören ja sowohl Schweden als auch England zur EU, womit sich auf jeden Fall europäisches Recht durchsetzen ließe.
      Was wiederrum heißt, daß man hier in einer Rechtsstreitigkeit mit einem deutschen Kunden wohl ohne Probleme einem deutschen Gericht die Zuständigkeit zuerkennen und deutsches Recht anwenden würde.

      Überleg nur mal logisch: Es gibt immer noch irgend einen nahezu "rechtsfreien" Staat auf dieser Erde. Könnte man sich so einfach den Gesetzen des Landes in dem man verkaufen will entziehen, wäre doch jede Firma sau dumm, die nicht einfach ihren Firmensitz und ihren Gerichtsstand in einen solchen Staat verlegt und somit auf jegliche nationalen Verbaucherschutzgesetze schei**en würde.


      Ja Wolf, sehe ich auch so. Aber eigentlich ist für mich die rechtliche Seite gar nicht mal die primäre Bedrohung. Vielmehr ist die Informationspolitik von EW für mich beunruhigend.
      Also Funnysquirl soll eine Datei manipuliert haben, die wir alle haben. Vielleicht war irgendeine Datei am Grafikkartentreiber oder DirectX manipuliert. Niemand weiß etwas genaues.
      Was ist, wenn ein Virus eine solche Datei entsprechend verändert und einem dann Cheating unterstellt wird? Und mit dieser rechtlichen Grauzone dann noch fühle ich mich absolut nicht wohl.
    • Re: Schade, hätte nicht gedacht dass es soweit kommt!

      "Oswald74" schrieb:

      Was auch immer hier bei rauskommen mag...

      Wenn am Schluss jeder begreift, das EW nicht der Wohltätige, Community-Nahe, nur für uns arbeitende Verein ist, für den Sie sich ausgeben, hat es wenigstens etwas gebracht.


      MfG Lee



      +1

      Zumal in nächster Zeit auch nicht ansatzweise mit Neuerungen bzw Verbesserungen zu rechnen ist. Auch wenn es jetzt arg vom eigentlichen Thema abgeht erwähne ich es. In nächster Zeit (die nächsten 3-4 Monate) wird es ausschließlich um "Primal" gehen.

      Wenn man sich andere Early Access Titel auf Steam so anschaut weiß man wie lange die Entwicklung/Verbesserung für diese Titel dauert. Und da gibt es zumeist kein eigentliches "Hauptprojekt" wie bei The Hunter noch nebenbei. Mein Tipp ist das dieses Jahr noch ne neue Knifte erscheint und es die Advent-Events gibt. Danach wird es eine ganze Zeit lang erst mal extrem ruhig um es mal gelinde auszudrücken.
    • Re: EW, AGB's, TOS, Rechtliches Diskussionsthread

      Da könntest du durchaus richtig mit liegen erta (wobei ich an der Knifte schon zweifeln würde. Vielleicht eher mal wieder ein Hut :-D ) Aber persönlich würde ich das gar nicht mal all zu negativ bewerten, wenn es bei tH mal eine Weile etwas langsamer ginge.
      In letzter Zeit kam mir da eher zu viel als zu wenig wobei "liebevolle Details" leider ziemlich auf der Strecke geblieben sind und der Bugbeseitung war die beständige Schwemme an neuem sicher auch nicht all zu förderlich.
      Wenn man da nun mal eine Weile etwas auf die Bremse treten und sich statt dessen auf das ergänzen von Details und beheben von Fehlern beschränken würde, statt hektisch an Revier Nr. 99 und Art Nr. 167 zu basteln, würde ich das sogar begrüßen.

      Ich bezweifel das hier wirklich "nichts" passieren wird, aber eben evtl. "weniger" sprich wenig Neuheiten. Das lässt dann aber mal Raum mit dem wenigen immerhin mal bestehendes zu verbessern, was beim arbeiten an großen Neuerrungen leider oft ganz auf der Strecke bleibt.