Laut dem Oberverwaltungsgericht Münster müssen Hunde im Wald oder am Wald nicht mehr angeleint sein.
Das heißt im Klartext, dass die Verbote der Kommunen in NRW nicht mehr gültig sind. Eine Hundehalterin aus Hilden hatte nähmlich geklagt, weil sie es nicht einsah ihren Hund im Stadtwald anzuleinen.
Im Naturschutzgebiet bleibt die Leinenpflicht unangetastet.
Was denkt ihr darüber?
Das heißt im Klartext, dass die Verbote der Kommunen in NRW nicht mehr gültig sind. Eine Hundehalterin aus Hilden hatte nähmlich geklagt, weil sie es nicht einsah ihren Hund im Stadtwald anzuleinen.
Im Naturschutzgebiet bleibt die Leinenpflicht unangetastet.
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