Frage zur Krähenjagd und Wilderei

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    • Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Guten Abend!

      Vermutlich mach ich mich jetzt gleich mal unbeliebt, aber ich geh das Risiko ein.

      Kennt sich wer mit der schweizer (Jagd)Gesetzgebung aus? Als ich vor bald 12 Jahren bei einem Büchsenmacher eine Schnupperlehre absolviert hab, habe ich mitbekommen, dass ein Bauer vorbei kam und .22lr-Munition kaufte um die Krähen, weil Saatschädling, damit schiessen zu können.

      1. Darf/durfte er das rein rechtlich gesehen? Auch ohne Jagdpatent und Jagdschein?

      2. Falls ja, dürfte ich dass (heute) ebenfalls mit meinem .22lr-Gewehr? Ebenfalls ohne Jagdpatent?

      Sind Krähen und feldernde Stadttauben "Freiwild" ?

      Waffe und Munition besitze ich übrigens legal, verfüge einfach über kein Jagdschein und Patent.


      Gruss Dani
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Gleich mal vorweg, das Schweizer Gesetz ist mir nicht bekannt.
      Bei uns waren die Krähen einmal geschützt, dank der EU. Die waren nicht am Abschußplan, was sich Gott sein Dank geändert hat.

      Zur Bejagung:
      In Österreich wäre es nicht erlaubt. Ich denke, dass es auch in Deutschland nicht erlaubt ist.

      Ohne Jagdschein ist jagen verboten. Egal ob es ein Schädling ist, oder nicht.
      lg Alex
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      Thehunteruser: axl2001
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      "Jägermeister" schrieb:

      In Österreich wäre es nicht erlaubt. Ich denke, dass es auch in Deutschland nicht erlaubt ist.


      Danke für eure Antworten...

      Naja, wenn's in Deutschland und Österreich verboten ist, muss es in der Schweiz auch so sein. Unsere Gesetzgeber müssen ja immer alles nach machen. #-o
      Krähen und Stadttauben sind bei uns zwar nicht geschützt, aber ich kanns mir trotzdem vorstellen, dass die nicht einfach so bejagt werden dürfen.

      Gruss und gute Nacht.

      Dani
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Hi,also hier in Deutschland unterstehen Krähenvögel,Tauben etc. dem Jagdrecht,was schlicht u. ergreifend bedeutet
      das man sie nicht ohne Jahresjagdschein u. Freigabe durch die Jagdbehörde bejagen darf.
      Schätze in der Schweiz wird's nicht viel anders sein.Wie Jägermeister schon andeutete waren die Krähenvögel wie
      Elster,Dohle,Rabenkrähe etc. eine Zeitlang durch ein Bejagungsverbot der EU geschont #-o ,was zu einer starken Vermehrung führte.Nach ein paar Jahren,(auch die Mühlen der Politik mahlen langsam) als die Schäden zunahmen u. die Politik ihren Irrtum begriffen hatte,wurde die Jagd auf sie wieder freigegeben.Bestes Beispiel für Blödsinnige Jagdgesetze ist Holland,wo die Jagd auf Gänse verboten ist,aber um den massiven Überbeständen Herr zu werden
      werden sie eingefangen u. vergast #-o %-) ,das verstehe mal wer will.
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Guten Abend

      Ähm... EU= >:-# ...jedenfalls geht das für mich aus dem Beitrag von Povens hervor, und wenn wenn ich ehrlich bin, für mich war das schon immer klar.

      Was mich brennend interessieren würde: warum ist in Holland Gänsejagd verboten bzw. aus welchem Grund?

      Werden Krähen bei euch in Deutschland und Össterreich häufig bejagd? Und wie sieht bei euch ne typische Krähenjagd denn aus? Werden Jäger zur Krähenjagd verpflichtet, oder wird das so nebenbei erledigt?

      Unsere grösseren schweizer Städte haben Stadtjäger, welche gelegentlich gegen Tauben vorgehen, wie das aber abläuft wird unter dem Deckel gehalten...unsere Hobbynaturschützer und die grünen Politiker sehen das eben nicht gerne %-! Wie das bei Krähen aussieht, weiss ich aber nicht.

      Gruss Dani
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Für die Krähenjagd gibt es mehrere Möglichkeiten. Wie die genau abläuft, weiß ich auch nur aus meiner Schulzeit für den Jagdschein. Vielleicht kann dir da Povens mehr dazu erzählen.
      Wir selbst haben 6 Krähen im Jagdgebiet :).

      Die eine Jagdmöglichkeit ist mit einem Uhu (als Atrappe oder Lebend). Da wird der Uhu aufgestellt und die Krähen stürzen sich auf den Uhu.
      Dann muss der Jäger schnell sein und ein paar erlegen.

      Wie gesagt ,sind die Deutschen da sicher besser informiert. Ich glaub die haben weit mehr Krähen als wir :).

      Zum Thema EU sag ich lieber nichts :D.
      lg Alex
      ---------------------------
      Thehunteruser: axl2001
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Naja,soviel kann ich zu dem Thema auch nicht sagen weil in unserer stark bewaldeten Mittelgebirgs Landschaft sich
      die Bestände in normalen Zahlen bewegen.Stark bejagd werden sie in NRW u. Niedersachsen,allgemein wo sehr viel
      Landwirtschaft betrieben wird u. Flachland ist.Dort gibts richtige Specialisten die mit Taubenkarussel u. Dekoes
      (Attrappen in Halbschalenform oder Ganzkörper) ein Feld trappieren u. so die Vögel (Krähen,Tauben,Gänse etc.)
      in Reichweite ihrer Flinten in getarnten Ständen locken.Die erlegten Vögel werden dem Lockbild hinzugefügt sodas
      eine noch stärkere Lockwirkung erzielt wird.Dabei können an manchen Tagen ohne weiteres Strecken von 50-100 Vögel möglich sein(Tauben,Krähen) u. das mit nur 2-4 Schützen. Woher ich das weiss? Hab mal ein paar Videos auf
      den DVD's die sich in der DJZ befinden gesehen wie so was vor sich geht ;) :mrgreen:.
      Was das Jagdrecht in Holland betrifft hab ich keine Ahnung,hab das mit den vergifteten Gänsen auch in der DJZ
      gelesen.
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Moin, also wie Krähenjagd in Deutschland betrieben wird, das erfahrt ihr am besten im Wild u. Hund Forum, dort gibt es einen Trööt unter "Federwild", der Momentan um die 226 Seiten umfasst, dort wird heiß diskutiert wie und womit gejagd wird, und was zu tun ist, denn eins ist klar, Krähen sind sehr schlaue und lernfähige Vögel.

      Ich betreibe selber die Krähenjagd, jedoch hier einen Bericht zu erstellen der Unwissende aufklärt, sprengt den Rahmen.

      In MC Pomm, wo das Revier meines Vaters liegt, unterliegen Aaskrähen nicht dem Jagdrecht und sind Ganzjährig geschützt. >:-# , Saatkrähen dürften meinem Wissenstand nach, in ganz Deutschland geschützt sein.

      Um jetzt etwas Sachliches zu diesem Tröt beizutragen. Also in dem Revier von meinem Dad, dort hat der Bauer eine Sondergenehmigung erhalten, um den dort regierenden Krähen auf den Pelz zu rücken. Aber nur 8 Krähen im Jahr >:-# , lächerlich.

      PS. Wer Interresse hat, kann da gerne mal im W. u. H. Forum vorbei schauen, ist wirklich gut.

      Waihai.
      "" Der Hund hat IMMER Recht !!! ""

    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      "Povens" schrieb:

      Hi,also hier in Deutschland unterstehen Krähenvögel,Tauben etc. dem Jagdrecht,was schlicht u. ergreifend bedeutet
      das man sie nicht ohne Jahresjagdschein u. Freigabe durch die Jagdbehörde bejagen darf.

      kurzer einwurf am rande...krähenvögel gehören zu den singvögeln und unterliegen nicht !!! dem jagdrecht. somit ist die jagd rein rechtlich gesehn erstmal verboten, gibt aber genügend ausnahmegenehmigungen dazu, hab selber noch nicht mehr dazu in der schule gehabt %-)

      das sagt unter andere, googel dazu
      Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind sämtliche in der Europäischen Union vorkommenden Vogelarten einschließlich ihrer Eier, Nester und Lebensräume geschützt. Diese EU-Richtlinie setzen in Deutschland Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung in nationales Recht um. Ersteres lässt unter bestimmten Voraussetzungen “eine Ausnahme von dem grundsätzlich bestehenden artenschutzrechtlichen Verbot der Regulierung der nach dem Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Rabenvogelarten” zu. Nach dieser Regelung werden in Bayern bis heute jährlich rund 50000 Rabenvögel gejagt: 1992/93 wurden 18643 Elstern, 22508 Rabenkrähen und 25233 Eichelhäher geschossen. Im Juni 1994 wurden Elster, Eichelhäher und Aaskrähe in Anhang II/Teil 2 (jagdbare Arten) der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen. Dies eröffnet in Zukunft die Möglichkeit, diese Arten in Deutschland einer regulären Bejagung auszusetzen, wenn sie in den Katalog der jagdbaren Arten in §2 Bundesjagdgesetz aufgenommen oder explizit vom besonderen Schutz lt. Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung ausgenommen werden. Letzteres würde den Ländern auch ohne Änderung des §2 Bundesjagdgesetz die Möglichkeit eröffnen, die Rabenvögel zu jagdbarem Wild zu erklären.
      Quelle: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.lbv.de" onclick="window.open(this.href);return false;">www.lbv.de</a><!-- w -->
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Huckebein, da kann ich dir leider nur Teilweise zustimmen, Krähen gehören zur Grubbe der Singvögel - ja, jedoch gehören sie in den meißten Bundesländern zum bejagbaren Wild.

      Wobei zu einer "Krähe" immer leicht "Krähe" gesagt wird, man muss da unterscheiden zwischen Saatkrähe und Aaskrähe.
      Die Saatkrähe ist nicht dem Jagdrecht unterstellt, und ist ganzjährig geschützt.

      Unterscheiden kann man sie am Flugbild, am Ruf und die Saatkrähe hat im gegensatz zur Aaskrähe einen leicht Weißen Schnabel.

      Waihai
      &quot;&quot; Der Hund hat IMMER Recht !!! &quot;&quot;

    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      ...und schmecken die jetzt besser als Fasan ?? ..... :-/

      .........
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    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      "Pointi" schrieb:

      Huckebein, da kann ich dir leider nur Teilweise zustimmen, Krähen gehören zur Grubbe der Singvögel - ja, jedoch gehören sie in den meißten Bundesländern zum bejagbaren Wild.

      siehe dazu meinen zitierten text im letzen post. der ausdruck bejagbares wild ist übrigens doppelt gemoppelt ;)
      unterschied zwischen saat- und rabenkrähe (so heißt die bei uns) is bekannt ;)
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      "ReadThoreau" schrieb:

      (..über den Geschmack von Krähen ...)
      @ Erich: Also ich möchte keine probieren. :mrgreen:


      @ Read: Hast Recht, - ist kulinarisch kein Highlight, eher eine müde Sache.....Zzzs
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    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      "huckebein" schrieb:

      "Pointi" schrieb:

      Krähen sollen recht gut schmecken, hab ich schon öfters gehört.

      Aber wer bitte würde freiwillig ne Krähe mampfen? >:-#

      gibt auch genügend die dachs verspeisen, also warum nicht auch krähe :-))



      Krähen aus kontrolliert biologischem "Anbau"?! Ich glaub kaum dass ich Krähen halten/züchten darf...sind ja offenbar geschützt und gelten als Wildtiere. Die darf man in der Schweiz also auch nicht halten, geschweigen den schiessen. Hat's an Krähen überhaupt was dran?! So mager wie die gelegentlich aussehen...

      Hat schon mal Jemand ne Taube auf'm Teller gehabt?! Schmecken wirklich vorzüglich die Viecher. Erinnert mich immer an Kalbsleber vom Geschmack her. Und sehr zart!
      Der Vater meiner Freundin züchtet Ausstellungstauben und der nicht ausstellbare "Ausschuss" landet auf dem Teller. :mrgreen:

      Gruss Dani
    • Re: Frage zur Krähenjagd und Wilderei

      Wann habe ich denn gesagt, dass die Krähen "gezüchtet" und "gehalten" sind?
      Und nein, Krähen sind NICHT geschützt #-o

      Geschützt:

      Saatkrähe: JA
      Aaskrähe: NEIN

      An einer Krähe würde in meinem Fall genau so viel dran sein, wie bei einer Taube.
      Ich löse bei Ringeltauben nur die Brüste raus, der rest kommt auf den Luderplatz.

      Und nein, Ringeltauben sind nicht die Stadttauben die man so kennt, das sind Türkentauben.
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