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Vorherige Beiträge 17

  • "Jägermeister" schrieb:

    Und in Österreich ist es ganz anders :). Da braucht man kein Jäger sein um eine Waffe zu besitzen. Musst nur Volljährig sein und darfst nicht vorbestraft sein.
    Ansonsten kann jeder in den Waffenshop gehen und sich eine Waffe zulegen. Büchsen sind Meldepflichtig und beinhalten eine Abkühlungsphase von 3 Tagen. Das heisst du gehst dir die Waffe kaufen und bekommst sie aber erst nach 3 Tagen ausgehändigt. Hat den Sinn, dass keiner aus dem Affekt handelt.

    Die Abkühlunsphase erspart sich der Waidmann.

    Betrifft aber nur Büchse und Flinte. Für Revolver und Kriegswaffen wird ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte benötigt.

    Aber wir sind ja alle in der EU :ROFL:


    Ich finde eure Regelung sowieso seltsam.. Büchse und Flinte ab 18 ohne irgendwelches Bedürfnis usw. Sobald es sich aber um einen Halbautomaten handelt, braucht ihr Bedürfnis bzw. Jagdschein oder WBK.

    Und das mit den Vorderschaftrepetierern verstehe ich bei euch fast noch weniger als unsere Regelung.. >:-#
  • Und in Österreich ist es ganz anders :). Da braucht man kein Jäger sein um eine Waffe zu besitzen. Musst nur Volljährig sein und darfst nicht vorbestraft sein.
    Ansonsten kann jeder in den Waffenshop gehen und sich eine Waffe zulegen. Büchsen sind Meldepflichtig und beinhalten eine Abkühlungsphase von 3 Tagen. Das heisst du gehst dir die Waffe kaufen und bekommst sie aber erst nach 3 Tagen ausgehändigt. Hat den Sinn, dass keiner aus dem Affekt handelt.

    Die Abkühlunsphase erspart sich der Waidmann.

    Betrifft aber nur Büchse und Flinte. Für Revolver und Kriegswaffen wird ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte benötigt.

    Aber wir sind ja alle in der EU :ROFL:
  • Werde mir das zwar mit Sicherheit nicht merken können, aber das war sehr informativ und hat nichts mit "klugscheißen" :-|| zu tun, wenn man sein Wissen weitergibt. Als Nichtjäger war ich mir der Unterschiede nicht bewusst, deshalb danke ich dir für die Ausführung. @-}--


    Woody001
  • "Birko" schrieb:

    "Woody001" schrieb:

    Geht damit eigentlich auch automatisch der Waffenschein verloren?


    Es gibt keinen Waffenschein nur Waffenbesitzkarten ;-)

    Und ja so lange er nur Jäger ist verfällt sein Bedürfnis Waffen zu besitzen ;-)


    Ich muss dich korrigieren, es gibt sehr wohl einen Waffenschein. Allerdings gibt´s diesen nicht bei uns Jägern. Den haben nur Leute die z.B. bei einem Sicherheitsdienst arbeiten. (Bodyguards, Geldtransporte usw..)

    Um es den "Außenstehenden" zu erklären: Wir Jäger haben eine Waffenbesitzkarte und einen Jagdschein.

    Der Jagdschein erlaubt uns den Erwerb von Langwaffen und dazugehöriger Munition in unbegrenzter Anzahl.
    Die Waffenbesitzkarte dokumentiert welche Waffen wir besitzen und ermächtigt uns zum Besitz.
    Der Jagdschein bzw. die Ausübung der Jagd ist unser Bedürfnis für den Waffenbesitz. (Ohne Bedürfnis keine WBK)

    Um Kurzwaffen zu erwerben brauchen wir auch ein Bedürfnis. Generell ist mit der Jagdausübung ein Bedürfnis für zwei Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) gegeben. (Ggf. kann man bei der Behörde weitere KW beantragen, manchmal klappts) Um diese erwerben zu dürfen, benötigen wir von der Behörde einen sog. "Voreintrag" in unsere WBK. Dieser Voreintrag gilt für ein Jahr und muss enthalten was wir erwerben wollen (Pistole oder Revolver) und welches Kaliber die Waffe haben soll. Um die Munition für die Kurzwaffen zu erwerben, müssen wir aber die WBK vorzeigen. (Darin ist ein Stempel bei "Berechtigt zum Munitionserwerb")

    Alles was Langwaffen betrifft bekommen wir mit dem Jagdschein. Kurzwaffen und dazugehörige Munition nur mit der WBK. *Klugscheissmodus aus* ;)

    Waidmannsheil!
  • Re: Jagdvideos

    Birko

    Noch etwas sachliches zu dem Thema mit einigen anhängenden Ergebnissen aus Studien:

    <!-- m --><a class="postlink" href="http://newsletter.jagdnetz.de/mailings/e66d5ea49f9f7c7bf5a436712919018215c96efc?rid=fceec706121a1dafaa4cc10f10fd18859c357fdd" onclick="window.open(this.href);return false;">http://newsletter.jagdnetz.de/mailings/ ... 859c357fdd</a><!-- m -->
  • Re: Jagdvideos

    Birko

    "Jägermeister" schrieb:


    Egal ob der ein Brustgeschirr hat oder nicht. Sobald der ein Reh z.B. jagt, müssen wir den Hund schießen.


    Ist bei uns nicht anders. Wir MÜSSEN dann auch, da es unter den Jagdschutz fällt. Wir standen zum Glück noch nie vor so einer Entscheidung.
  • Hab den Film jetzt nicht gesehen, aber bei uns dürfen Hunde unter gewissen Vorraussetzungen geschossen werden.
    Egal ob der ein Brustgeschirr hat oder nicht. Sobald der ein Reh z.B. jagt, müssen wir den Hund schießen.
  • Re: Jagdvideos

    Birko

    Leute a) ist das gestellter Müll aus der untersten Schublade b) stehen die Leute vor dem TV auf so einen Schrott c) entsprechen die genannten Zahlen keinen falls der Realität.
  • Re: Jagdvideos

    Ezio

    Der Jäger muss sich auch absulut sicher sein das das überhaupt ein Fuchs ist sonst kann man ja schlecht ein Retriever mit Fuchs verwechseln :O<< >:-# :-||