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"Jägermeister" schrieb:
Und in Österreich ist es ganz anders :). Da braucht man kein Jäger sein um eine Waffe zu besitzen. Musst nur Volljährig sein und darfst nicht vorbestraft sein.
Ansonsten kann jeder in den Waffenshop gehen und sich eine Waffe zulegen. Büchsen sind Meldepflichtig und beinhalten eine Abkühlungsphase von 3 Tagen. Das heisst du gehst dir die Waffe kaufen und bekommst sie aber erst nach 3 Tagen ausgehändigt. Hat den Sinn, dass keiner aus dem Affekt handelt.
Die Abkühlunsphase erspart sich der Waidmann.
Betrifft aber nur Büchse und Flinte. Für Revolver und Kriegswaffen wird ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte benötigt.
Aber wir sind ja alle in der EU
Ich finde eure Regelung sowieso seltsam.. Büchse und Flinte ab 18 ohne irgendwelches Bedürfnis usw. Sobald es sich aber um einen Halbautomaten handelt, braucht ihr Bedürfnis bzw. Jagdschein oder WBK.
Und das mit den Vorderschaftrepetierern verstehe ich bei euch fast noch weniger als unsere Regelung.. >:-# -
Und in Österreich ist es ganz anders :). Da braucht man kein Jäger sein um eine Waffe zu besitzen. Musst nur Volljährig sein und darfst nicht vorbestraft sein.
Ansonsten kann jeder in den Waffenshop gehen und sich eine Waffe zulegen. Büchsen sind Meldepflichtig und beinhalten eine Abkühlungsphase von 3 Tagen. Das heisst du gehst dir die Waffe kaufen und bekommst sie aber erst nach 3 Tagen ausgehändigt. Hat den Sinn, dass keiner aus dem Affekt handelt.
Die Abkühlunsphase erspart sich der Waidmann.
Betrifft aber nur Büchse und Flinte. Für Revolver und Kriegswaffen wird ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte benötigt.
Aber wir sind ja alle in der EU -
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"Birko" schrieb:
"Woody001" schrieb:
Geht damit eigentlich auch automatisch der Waffenschein verloren?
Es gibt keinen Waffenschein nur Waffenbesitzkarten ;-)
Und ja so lange er nur Jäger ist verfällt sein Bedürfnis Waffen zu besitzen ;-)
Ich muss dich korrigieren, es gibt sehr wohl einen Waffenschein. Allerdings gibt´s diesen nicht bei uns Jägern. Den haben nur Leute die z.B. bei einem Sicherheitsdienst arbeiten. (Bodyguards, Geldtransporte usw..)
Um es den "Außenstehenden" zu erklären: Wir Jäger haben eine Waffenbesitzkarte und einen Jagdschein.
Der Jagdschein erlaubt uns den Erwerb von Langwaffen und dazugehöriger Munition in unbegrenzter Anzahl.
Die Waffenbesitzkarte dokumentiert welche Waffen wir besitzen und ermächtigt uns zum Besitz.
Der Jagdschein bzw. die Ausübung der Jagd ist unser Bedürfnis für den Waffenbesitz. (Ohne Bedürfnis keine WBK)
Um Kurzwaffen zu erwerben brauchen wir auch ein Bedürfnis. Generell ist mit der Jagdausübung ein Bedürfnis für zwei Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) gegeben. (Ggf. kann man bei der Behörde weitere KW beantragen, manchmal klappts) Um diese erwerben zu dürfen, benötigen wir von der Behörde einen sog. "Voreintrag" in unsere WBK. Dieser Voreintrag gilt für ein Jahr und muss enthalten was wir erwerben wollen (Pistole oder Revolver) und welches Kaliber die Waffe haben soll. Um die Munition für die Kurzwaffen zu erwerben, müssen wir aber die WBK vorzeigen. (Darin ist ein Stempel bei "Berechtigt zum Munitionserwerb")
Alles was Langwaffen betrifft bekommen wir mit dem Jagdschein. Kurzwaffen und dazugehörige Munition nur mit der WBK. *Klugscheissmodus aus* ;)
Waidmannsheil! -
Noch etwas sachliches zu dem Thema mit einigen anhängenden Ergebnissen aus Studien:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://newsletter.jagdnetz.de/mailings/e66d5ea49f9f7c7bf5a436712919018215c96efc?rid=fceec706121a1dafaa4cc10f10fd18859c357fdd" onclick="window.open(this.href);return false;">http://newsletter.jagdnetz.de/mailings/ ... 859c357fdd</a><!-- m --> -
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