Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

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    • Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      Laut dem Oberverwaltungsgericht Münster müssen Hunde im Wald oder am Wald nicht mehr angeleint sein.
      Das heißt im Klartext, dass die Verbote der Kommunen in NRW nicht mehr gültig sind. Eine Hundehalterin aus Hilden hatte nähmlich geklagt, weil sie es nicht einsah ihren Hund im Stadtwald anzuleinen.
      Im Naturschutzgebiet bleibt die Leinenpflicht unangetastet.

      Was denkt ihr darüber?

    • Re: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      Zur Setz- und Aufzuchtszeit geht das gar nicht, und vor allem geht das gar nicht wenn es noch so eine Töle ist die munter jagt und dem Führer geht es am Arsch vorbei oder er kann sie nicht stoppen . Und wenn ein Hund außerhalb des Wirkungsbereiches seines Führers ist, und nachweislich jagt und vom Jäger nicht eingefangen werden kann der muss damit rechnen das sein Hund auf kurz oder lang fehlt.

      Und ich könnte es verstehen.
    • Re: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      Naja, die Leinenpflichten der Kommunen waren ja eh so'n Ding, das keinen interessiert hat.

      Daraus ergibt sich aber noch lange nicht, dass der Hund nicht unter Kontrolle sein muss. Bei 90% aller Hunde ist er das m.M.n. nur an der Leine, insofern ändert sich nicht viel.
      ...Doc, ehrlich... Ich war's nicht!
    • Re: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      "Knut" schrieb:

      Naja, die Leinenpflichten der Kommunen waren ja eh so'n Ding, das keinen interessiert hat.

      Daraus ergibt sich aber noch lange nicht, dass der Hund nicht unter Kontrolle sein muss. Bei 90% aller Hunde ist er das m.M.n. nur an der Leine, insofern ändert sich nicht viel.


      Aber bedenke, dass es im Wald sinniger ist seinen Hund an die Leine zu nehmen.
      Wenn er nicht grad ein Behindertenhund ist hat er noch seinen Jagdtrieb. Und dieser kann immer ausgelöst werden.
      Was folgt ist großes geschrei, wenn der Jäger die Geduld verloren hat.
      und der übliche Satz: "Das hat der noch nie gemacht."

    • Re: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      Natürlich. Aufgabe der Medien ist schliesslich nicht informieren, sondern verkaufen.
      Für ersteres gibt's ja die off-prime-time Spartensendungen auf den öffentlich-rechlichen Dritten Programmen. :roll:

      "Viva la stupidita!!"
      ...Doc, ehrlich... Ich war's nicht!
    • Re: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      Ich finde unerzogene HundeHALTER etwas furchtbares und das zieht auch einen unerzogenen und damit unberechenbaren Hund nach sich.

      Mir ist es schon mehrfach passiert, daß ich zb beim Radfahren fast gestürzt wäre weil unerwartet ein Hund in meinen Fahrweg springt (ich fahre schnell, aber vorsichtig. Trotz des beachtlichen Münchner Straßenverkehrs ist mir nie eine Kollission mit einem Fahrzeug oder Passanten passiert, vorausschauendes Fahren ist hier nach meiner Meinung mindestens so wichtig wie mit dem Auto. Gutes Material inklusive hervorragender Bremsen ein unverzichtbares Muss.) Aber Hunde haben mich mehrfach in Gefahr gebracht zu stürzen.
      Sei es eine Dame die ihren Hund zwar anleint, dann aber auf der ganz rechten Seite des Weges steht, die Leine dann den Weg+Radweg+Wiesenfläche überspannt! In der Dunkelheit schlecht zu sehen. Oder der Hund der auf mich zugerannt kommt und mit angelegten Ohren und zähnefletschend bellt, und das Frauchen ruft ungehört, daß das doch der Mann nicht möchte und das Wauzi bitte ruhig sein soll...... kann mir keiner erzählen, daß so ein Hund ein Kitz liegen lässt oder einen Hasen verschmäht.


      Und nach dieser Schimpftirade muss ich nochmal betonen: ein erzogener Hund ist etwas tolles!
    • Re: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      ich meine mich zu erinnern, das laut feld- und forst-ordnungsgesetz in der schon genannten setzzeit hunde allgemein anzuleinen sind in freier natur. urteil hin oder her, dann müssen sie auch das entsprechende gesetz abändern meiner meinung nach...
      und auch ein behindertenhund ist letztlich nur ein tier, mal abgesehn davon das es hier eh meist nur als blindenhund geührt wird und der ohne leine ohnehin bissel nutzfrei ist (makaber aber ist so)
    • Re: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      Leute, das Gesetz besagt aber auch, das der Hund kommandofest und unter Kontrolle sein muss, um abgeleint zu sein. Wer seinen Hund ableint und ihn nicht unter Kontrolle hat ist selbst Schuld wenn ein Jäger Gebrauch von seiner Schusswaffe machen muss.Musste aber auch schon feststellen, das Jäger ihre eigenen Hunde nicht unter Kontrolle bekommen haben, von daher finde ich euer Getöne etwas unpassend. Es gibt immer solche und solche Hundehalter und genauso solche und solche Jäger. Ich habe meinen Hund immer im Wald von der Leine lassen können, ohne das ich Angst haben musste das sie hinter Wild her geht. Außerdem ist sie sehr kommandofest. Jetzt mit zunehmendem Alter wird sie etwas komisch, und deshalb lasse ich sie auch nicht mehr von der Leine, wenn ich das Gebiet nicht überblicken kann.
      Das sollte jetzt nur mal ein Denkanstoss sein

      Woody001

      ,
    • Re: Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster

      Ich habe mal mit meinen Vater gesprochen (Er ist ein ehemaliger Hundetrainer) und er musste über dieses Urteil lachen.
      Er meint, dass meint die Instinkte beim Hund (Blindenhunde ausgenommen) nicht unterdrücken kann. Kommandofestigkeit ist also eine
      rein subjektive Sicht. In erster Linie sieht er die Fehler am anderen ende der Leine. Wenn nach meinem alten Herrn ginge dürften speziell die Kinder nicht allein mit dem Hund Gassi gehen und Leinenpflicht findet er selbst absolut in Ordnung.