Nachtzielgeräte

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    • Nachtzielgeräte

      Bis vor kurzem waren sie noch in ganz Deutschland verboten. Vor kurzem hat der Bayrische Landtag entschieden sie probeweise an Jäger in Bayern zu verteilen. Kritik kommt von den Naturschützern und vom Landesjagdverband. Dieses sieht die Waidgerechtigkeit gefährdet. Vor kurzem gab es dazu im Bayrischen Fernsehen einen Bericht:

      jjotbkMtotc


      Mich würde einmal eure Meinung dazu interessieren. Super Sache? Oder ist es nun mit der Waidgerechtigkeit vorbei?
    • Re: Nachtzielgeräte

      Naja, gerade bei den Wildschweinen sieht man, dass es immer schwieriger wird sie zu bejagen. Für diese eine Tierart würde ich es sogar erlauben.

      Das Problem ist halt, dass sich wahrscheinlich keiner daran halten wird. Vor allem wenn dann ein guter Bock mit dem Nachtsichtgerät zu sehen ist.

      Man muss das ganze sehr gut überdenken. Für mich zählt auch der Sicherheitsaspekt dazu. Es spazieren immer mehr Leute im dunkeln durch den Wald.

      Keine Probleme beim Ansprechen. Man verhindert den Abschuß einer Leitbache etc.

      Erlaub, oder nicht erlaubt.....bin mir sicher das schon viel zu viele im Einsatz sind.
      lg Alex
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      Thehunteruser: axl2001
    • Re: Nachtzielgeräte

      "Jägermeister" schrieb:


      Erlaub, oder nicht erlaubt.....bin mir sicher das schon viel zu viele im Einsatz sind.


      Wir haben einen Katalog aus Schweden von einem Laden der die Teile vertreibt. Der verkauft jährlich einige nach Deutschland. Wir haben übrigens ein Nachtsichtgerät Gen 2+. Gerade in unserem Waldrevier zum sicheren Ansprechen Ideal.
    • Re: Nachtzielgeräte

      "Birko" schrieb:

      "Jägermeister" schrieb:


      Erlaub, oder nicht erlaubt.....bin mir sicher das schon viel zu viele im Einsatz sind.


      Wir haben einen Katalog aus Schweden von einem Laden der die Teile vertreibt. Der verkauft jährlich einige nach Deutschland. Wir haben übrigens ein Nachtsichtgerät Gen 2+. Gerade in unserem Waldrevier zum sicheren Ansprechen Ideal.


      Wir haben auch einen Shop mit dem ich mal gesprochen habe. Der hat auch gemeint, dass ziemlich viel verkauft werden. Auch mit Montage für das Gewehr.

      Und wie machst du das? Wenn ich da durchschaue, brauch eine Zeitlang bin sich das Auge wieder an die Dunkelheit gewöhnt.
      Also für mich wäre es nur in Combo "Montage auf der Waffe" interessant. Alles andere macht keinen Sinn und ist ja auch erlaubt.
      lg Alex
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      Thehunteruser: axl2001
    • Re: Nachtzielgeräte

      Naja jeder Mensch hat doch 2 Augen oder nicht? Darum mit dem linken durchs NSG schauen und mit dem Rechten durchs ZF ist kein Problem. Man darf in D ja auch mit NSG schießen. Wenn man zum Beispiel ein NSG mit Kopfhalterung hat und ein Rotpunkt (Aimpoint, Eotech) der Nachtsichttauglich ist kann man damit schießen. Da es keine feste Verbindung zur Waffe gibt ist es auch erlaubt ;-)
    • Re: Nachtzielgeräte

      ...Habe selbst ein Restlichtverstärker-Gerät für die Wildbeobachtung in Verwendung
      und bin damit sehr zufrieden. Ein Nachtsicht-Zielfernrohr würde ich mir aber nie anschaffen
      und wäre auch sehr froh und beruhigt wenn es nur für echte Berufsjäger erlaubt werden würde...
      8-O
      Sys: QuarkCore ALDI-PC next Spreewaldgurken-Regal, Niewieda GehFortzn, MiliRA(H)M, G-Pointsearcher
      GOLD 0, SILBER 0, BRONZE 0, ...... aber ein paar 100 (gefühlte) Loveletters vom DOC !!!
    • Re: Nachtzielgeräte

      "ErichOPA" schrieb:

      ...Habe selbst ein Restlichtverstärker-Gerät für die Wildbeobachtung in Verwendung
      und bin damit sehr zufrieden. Ein Nachtsicht-Zielfernrohr würde ich mir aber nie anschaffen
      und wäre auch sehr froh und beruhigt wenn es nur für echte Berufsjäger erlaubt werden würde...
      8-O


      Kommen bei euch die Wildschweine sobald es ein bisschen heller ist? Also meine Erfahrung ist, dass sobald der Mond voller wird und es dadurch heller wird, die Wildschweine nicht mehr unterwegs sind.
      Also im Sommer braucht man bei uns für ein WMH viel Glück. Im Winter ist es ein bisschen leichter, aber auch nur so lange eine Schneedecke vorhanden ist. Hab unzählige Nächte im Sommer verbracht. Schweinchen kamen aber nur 1x und die waren zu weit weg.
      lg Alex
      ---------------------------
      Thehunteruser: axl2001
    • Re: Nachtzielgeräte

      Bei uns ist die Situation in Bezug auf Mondlicht und Sauen so ähnlich...
      Generell kommen mir aber, bei meiner schon sehr reduzierten Jagerei,
      in der Mittel- und Obersteiermark sowieso wenige Wildschweine unter.
      Ganz anders ist es aber manchmal in der Südsteiermark, dort würde ich
      auch Nachtabschüsse durch Berufsjäger ins Auge fassen,wenn sich die
      Flurschäden nicht mehr gerecht abgelten lassen oder
      der Verkehr auf Schnellstraßen und Autobahnen gefährdet wird.


      Waidmanns Heil
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    • Re: Nachtzielgeräte

      "Jägermeister" schrieb:


      Keine Probleme beim Ansprechen. Man verhindert den Abschuß einer Leitbache etc.

      dann hat der finger aber auch gerade zu bleiben ;-) ergo braucht mans nicht wirklich... das es immer schwieriger wird den sauen herr zu werden steht auf nem andren blatt
      böcke und konsorten dürfen ohnehin nicht nachts geschossen werden, die die das machen stört auch das verbot bzw die erlaubnis von solchen sichtverstärkern nicht

      und wenn ich das schon lese... natürschützer sind dagegen...gibt es was wo die nicht dagegen sind, die sind ja sogar gegen bildung :roll:
    • Re: Nachtzielgeräte

      Falsch, rein rechtlich der Verpächter, oder der, dem Grund und Boden gehört. Verpachtet der Besitzer an einen Land- oder Forstwirt, bezahlt er. Bewirtschaftet der Besitzer seinen Sprengel selbst, zahlt er auch. Dieses ungeschriebene Gesetz, dass die pachtende Jagdgesellschaft für den Wildschaden zahlt ist ja eigentlich logisch, aber rechtlich nicht durchzusetzen. Stell Dir mal vor, ein Firmenbesitzer könnte das Ergebniss seiner Gier - äh Misswirtschaft auf seine Arbeiter umsetzen, der wäre binnen weniger Wochen im Eimer.
      Ich kenne Grundbesitzer, z.B. im Rothargebirege, oder in Bad Bentheim, die sich ihre Jagdgesellschaften genau aussuchen. Da hat keiner von diesen solventen Plinsen was verloren, die die Jagd ausüben- quatsch, machen die ja garnicht- die eine Waffe führen, weil es zum guten Ton gehört, sondern nur Jäger die sich um ihr Revier auch kümmern. Bei konsequenter Ablenkfütterung und koordinierter Eindämmung der Wildschäden wird dort die Pacht ausgesetzt. Denn was nutzen einem z.B. 50000€ Pacht, wenn man 100000€ Wildschaden hat?!
      Ich kann das nur begrüssen, denn so entledigt man sich den "Sportschützen" und Trophäenjägern und gibt passionierten Jägern, wie die, die z.B. finanziell nicht nicht in der Lage wären dieses Handwerk mit Herzblut und Liebe zum Waidwerk auszuüben, eine Chance.
      Die Jagd ist nunmal ein Buissnes und unterliegt dessen Gesetzen und zum Glück erkennen immer mehr Grundbesitzer, dass mehr dazugehört, als Geld und Lobby...
      Sollte es irgendwann mal geschehen, dass die Jagd wieder als soliedes Handwerk anerkannt wird und man sie mit Respekt vor der Kreatur ausüben kann, hole ich meine Flinte aus dem Keller, aber das wird wohl ein Traum bleiben.

      Grüsse Heinz
    • Re: Nachtzielgeräte

      bei deiner ausführung vergisst du aber einmal, das du ein waldrevier nicht mit ackerbaulich genutzten flächen vergleichen kannst. zum anderen sind "fütterungen" laut jagdrecht verboten. weiterhin ist es inzwischen nunmal so, das man leider abreiten gehen muss, um sich ein kleines revier oder einen begehungsschein zu finanzieren, das widerrum bedeutet aber das man nicht stänsig vor ort sein kann. die folgen sollten klar sein
      und die von dir genannten verpächter sind meiner erfahrung nach absolute ausnahmen...

      und von wegen rechtlich durchsetzen ja oder nein: fakt ist das der jagdausübunsberechtigte bzw die genossenschaft erstmal haftet, rechtlich nur dann nicht durchzusetzen wenn entweder die schadenshöhe einen bestimmten wert überschreitet, der nicht mehr tragbar ist (dan bleibt der eigentümer des landes auf dem schaden sitzen) oder wenn die anmeldefrist nicht eingehalten wurde...
      nochmal zum abschluss... der nutzer des landes zahlt nicht für wildschaden, den zahlt der ausübungsberechtigte, und zwar nach bundesjagdgesetz §29
      ist leider nicht mehr die schöne welt, die du evtl noch kennst bzw die zu deiner zeit existierte :-(

      hier gibt es zum beispiel bauern, die ihren raps so dreschen, das die letzte bahn direkt in den benachbarten mais führt, das da dann keine sau zu fall kommt brauch ich glaube ich nicht weiter zu erläutern :roll:
    • Re: Nachtzielgeräte

      Genau aus diesem Grund hab ich die Flinte an den Nagel gehängt. Übrigens die schöne heile Welt durch die ich mich boxen musste bestand in erster Linie aus Parteisekretären der SED - heute PDS, oder die Linke!!! Vieleicht sollted ihr mal drüber nachdenken den Bock zum Gärtner zu machen und Euch mit den Landwirten zusammentuen, denn die betreiben die Landwirtschaft nicht als "Hobby", sondern um davon satt zu werden .

      Grüsse Heinz
    • Re: Nachtzielgeräte

      "huckebein" schrieb:

      ... weiterhin ist es inzwischen nunmal so, das man leider abreiten gehen muss, um sich ein kleines revier oder einen begehungsschein zu finanzieren, das widerrum bedeutet aber das man nicht stänsig vor ort sein kann. die folgen sollten klar sein...


      ... dann teil Dir Dein Revier mit einem oder zwei Gleichgesinnten...
    • Re: Nachtzielgeräte

      Ich hab mir hier jetz nicht alles durchgelesen, ich hätte aber keine bedenken zu den Nachtzielgeräten.

      Zu den Gründen:

      1. Es gibt Nachtsichtbrillen mit denen man durchs Zielfernrohr schauen kann, diese sind auch nicht verboten.
      2. Wer sich nicht an das Nachtjagdverbot hält, benutzt die dinger auch ob sie nun legal sind oder nicht.
      3. Wilderer handeln sowieso in allen Punken illegal. Verletzung des Jagd(ausübungs)rechts, meist illegaler Waffenbesitz, handeln zuwider des Nachtjagdverbotes etc. also wird es denen wohl auch egal sein ob das Nachtzielgerät nun erlaubt ist oder nicht. (Selbiges ist es meiner Meinung auch mit Schalldämpfern) :i
      4. Wäre es wohl besser Nachtzielgeräte zu erlauben, anstatt die Waidgenossen - welche mit Schwarzwild enorme Probleme haben - in den Wald zu schicken, die mit einem Nachtsichtgerät einen Überläufer ansprechen, dann auf das Zielfernrohr wechseln und dann aus Versehen eine führende Bache erlegen, weil - wer hätte das gedacht? - die Schwarzkittel nicht wie festgeklebt an einer stelle bleiben und Nachts nur ein schwarzer Klumpen zu sehen ist, ob es nun Leitbache oder Überläufer ist. #-o
      5. Herrsch ja kein generelles Nachtjagdverbot. Haarraubwild, Kaninchen und Schwarzwild darf ja erlegt werden. Und da wären wir wieder beim 2. Punkt: wer nachts anderes Schalenwild erlegen will, der macht das auch wenn er nur irgendwas schwarzes durch die Büsche laufen sieht und dann ist dem auch egal was es ist.
      6. Verstehe ich den Gesetzgeber sowieso nicht: Fast jeder Waffenladen hat die im Angebot und darf sie an jedermann abgeben, besitzen darf sie aber keiner. >:-#