Guten Abend!
Vermutlich mach ich mich jetzt gleich mal unbeliebt, aber ich geh das Risiko ein.
Kennt sich wer mit der schweizer (Jagd)Gesetzgebung aus? Als ich vor bald 12 Jahren bei einem Büchsenmacher eine Schnupperlehre absolviert hab, habe ich mitbekommen, dass ein Bauer vorbei kam und .22lr-Munition kaufte um die Krähen, weil Saatschädling, damit schiessen zu können.
1. Darf/durfte er das rein rechtlich gesehen? Auch ohne Jagdpatent und Jagdschein?
2. Falls ja, dürfte ich dass (heute) ebenfalls mit meinem .22lr-Gewehr? Ebenfalls ohne Jagdpatent?
Sind Krähen und feldernde Stadttauben "Freiwild" ?
Waffe und Munition besitze ich übrigens legal, verfüge einfach über kein Jagdschein und Patent.
Gruss Dani
Vermutlich mach ich mich jetzt gleich mal unbeliebt, aber ich geh das Risiko ein.
Kennt sich wer mit der schweizer (Jagd)Gesetzgebung aus? Als ich vor bald 12 Jahren bei einem Büchsenmacher eine Schnupperlehre absolviert hab, habe ich mitbekommen, dass ein Bauer vorbei kam und .22lr-Munition kaufte um die Krähen, weil Saatschädling, damit schiessen zu können.
1. Darf/durfte er das rein rechtlich gesehen? Auch ohne Jagdpatent und Jagdschein?
2. Falls ja, dürfte ich dass (heute) ebenfalls mit meinem .22lr-Gewehr? Ebenfalls ohne Jagdpatent?
Sind Krähen und feldernde Stadttauben "Freiwild" ?
Waffe und Munition besitze ich übrigens legal, verfüge einfach über kein Jagdschein und Patent.
Gruss Dani