Ich hab mir hier jetz nicht alles durchgelesen, ich hätte aber keine bedenken zu den Nachtzielgeräten.
Zu den Gründen:
1. Es gibt Nachtsichtbrillen mit denen man durchs Zielfernrohr schauen kann, diese sind auch nicht verboten.
2. Wer sich nicht an das Nachtjagdverbot hält, benutzt die dinger auch ob sie nun legal sind oder nicht.
3. Wilderer handeln sowieso in allen Punken illegal. Verletzung des Jagd(ausübungs)rechts, meist illegaler Waffenbesitz, handeln zuwider des Nachtjagdverbotes etc. also wird es denen wohl auch egal sein ob das Nachtzielgerät nun erlaubt ist oder nicht. (Selbiges ist es meiner Meinung auch mit Schalldämpfern) :i
4. Wäre es wohl besser Nachtzielgeräte zu erlauben, anstatt die Waidgenossen - welche mit Schwarzwild enorme Probleme haben - in den Wald zu schicken, die mit einem Nachtsichtgerät einen Überläufer ansprechen, dann auf das Zielfernrohr wechseln und dann aus Versehen eine führende Bache erlegen, weil - wer hätte das gedacht? - die Schwarzkittel nicht wie festgeklebt an einer stelle bleiben und Nachts nur ein schwarzer Klumpen zu sehen ist, ob es nun Leitbache oder Überläufer ist. #-o
5. Herrsch ja kein generelles Nachtjagdverbot. Haarraubwild, Kaninchen und Schwarzwild darf ja erlegt werden. Und da wären wir wieder beim 2. Punkt: wer nachts anderes Schalenwild erlegen will, der macht das auch wenn er nur irgendwas schwarzes durch die Büsche laufen sieht und dann ist dem auch egal was es ist.
6. Verstehe ich den Gesetzgeber sowieso nicht: Fast jeder Waffenladen hat die im Angebot und darf sie an jedermann abgeben, besitzen darf sie aber keiner. >:-#
Zu den Gründen:
1. Es gibt Nachtsichtbrillen mit denen man durchs Zielfernrohr schauen kann, diese sind auch nicht verboten.
2. Wer sich nicht an das Nachtjagdverbot hält, benutzt die dinger auch ob sie nun legal sind oder nicht.
3. Wilderer handeln sowieso in allen Punken illegal. Verletzung des Jagd(ausübungs)rechts, meist illegaler Waffenbesitz, handeln zuwider des Nachtjagdverbotes etc. also wird es denen wohl auch egal sein ob das Nachtzielgerät nun erlaubt ist oder nicht. (Selbiges ist es meiner Meinung auch mit Schalldämpfern) :i
4. Wäre es wohl besser Nachtzielgeräte zu erlauben, anstatt die Waidgenossen - welche mit Schwarzwild enorme Probleme haben - in den Wald zu schicken, die mit einem Nachtsichtgerät einen Überläufer ansprechen, dann auf das Zielfernrohr wechseln und dann aus Versehen eine führende Bache erlegen, weil - wer hätte das gedacht? - die Schwarzkittel nicht wie festgeklebt an einer stelle bleiben und Nachts nur ein schwarzer Klumpen zu sehen ist, ob es nun Leitbache oder Überläufer ist. #-o
5. Herrsch ja kein generelles Nachtjagdverbot. Haarraubwild, Kaninchen und Schwarzwild darf ja erlegt werden. Und da wären wir wieder beim 2. Punkt: wer nachts anderes Schalenwild erlegen will, der macht das auch wenn er nur irgendwas schwarzes durch die Büsche laufen sieht und dann ist dem auch egal was es ist.
6. Verstehe ich den Gesetzgeber sowieso nicht: Fast jeder Waffenladen hat die im Angebot und darf sie an jedermann abgeben, besitzen darf sie aber keiner. >:-#