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Vorherige Beiträge 20

  • Re: Nachtzielgeräte

    wickedsick85

    Ich hab mir hier jetz nicht alles durchgelesen, ich hätte aber keine bedenken zu den Nachtzielgeräten.

    Zu den Gründen:

    1. Es gibt Nachtsichtbrillen mit denen man durchs Zielfernrohr schauen kann, diese sind auch nicht verboten.
    2. Wer sich nicht an das Nachtjagdverbot hält, benutzt die dinger auch ob sie nun legal sind oder nicht.
    3. Wilderer handeln sowieso in allen Punken illegal. Verletzung des Jagd(ausübungs)rechts, meist illegaler Waffenbesitz, handeln zuwider des Nachtjagdverbotes etc. also wird es denen wohl auch egal sein ob das Nachtzielgerät nun erlaubt ist oder nicht. (Selbiges ist es meiner Meinung auch mit Schalldämpfern) :i
    4. Wäre es wohl besser Nachtzielgeräte zu erlauben, anstatt die Waidgenossen - welche mit Schwarzwild enorme Probleme haben - in den Wald zu schicken, die mit einem Nachtsichtgerät einen Überläufer ansprechen, dann auf das Zielfernrohr wechseln und dann aus Versehen eine führende Bache erlegen, weil - wer hätte das gedacht? - die Schwarzkittel nicht wie festgeklebt an einer stelle bleiben und Nachts nur ein schwarzer Klumpen zu sehen ist, ob es nun Leitbache oder Überläufer ist. #-o
    5. Herrsch ja kein generelles Nachtjagdverbot. Haarraubwild, Kaninchen und Schwarzwild darf ja erlegt werden. Und da wären wir wieder beim 2. Punkt: wer nachts anderes Schalenwild erlegen will, der macht das auch wenn er nur irgendwas schwarzes durch die Büsche laufen sieht und dann ist dem auch egal was es ist.
    6. Verstehe ich den Gesetzgeber sowieso nicht: Fast jeder Waffenladen hat die im Angebot und darf sie an jedermann abgeben, besitzen darf sie aber keiner. >:-#
  • Re: Nachtzielgeräte

    Heinz107

    "huckebein" schrieb:

    ... weiterhin ist es inzwischen nunmal so, das man leider abreiten gehen muss, um sich ein kleines revier oder einen begehungsschein zu finanzieren, das widerrum bedeutet aber das man nicht stänsig vor ort sein kann. die folgen sollten klar sein...


    ... dann teil Dir Dein Revier mit einem oder zwei Gleichgesinnten...
  • Re: Nachtzielgeräte

    Heinz107

    Genau aus diesem Grund hab ich die Flinte an den Nagel gehängt. Übrigens die schöne heile Welt durch die ich mich boxen musste bestand in erster Linie aus Parteisekretären der SED - heute PDS, oder die Linke!!! Vieleicht sollted ihr mal drüber nachdenken den Bock zum Gärtner zu machen und Euch mit den Landwirten zusammentuen, denn die betreiben die Landwirtschaft nicht als "Hobby", sondern um davon satt zu werden .

    Grüsse Heinz
  • Re: Nachtzielgeräte

    Birko

    Was ich allen Raten kann. Macht entweder selber oder ein Mitjäger einen Kurs zum Wildschadensschätzer. Durch das kann man sehr sehr viel Geld sparen denn die Bauern denken oft man ist der Zahltrottel ;-)
  • Re: Nachtzielgeräte

    huckebein

    bei deiner ausführung vergisst du aber einmal, das du ein waldrevier nicht mit ackerbaulich genutzten flächen vergleichen kannst. zum anderen sind "fütterungen" laut jagdrecht verboten. weiterhin ist es inzwischen nunmal so, das man leider abreiten gehen muss, um sich ein kleines revier oder einen begehungsschein zu finanzieren, das widerrum bedeutet aber das man nicht stänsig vor ort sein kann. die folgen sollten klar sein
    und die von dir genannten verpächter sind meiner erfahrung nach absolute ausnahmen...

    und von wegen rechtlich durchsetzen ja oder nein: fakt ist das der jagdausübunsberechtigte bzw die genossenschaft erstmal haftet, rechtlich nur dann nicht durchzusetzen wenn entweder die schadenshöhe einen bestimmten wert überschreitet, der nicht mehr tragbar ist (dan bleibt der eigentümer des landes auf dem schaden sitzen) oder wenn die anmeldefrist nicht eingehalten wurde...
    nochmal zum abschluss... der nutzer des landes zahlt nicht für wildschaden, den zahlt der ausübungsberechtigte, und zwar nach bundesjagdgesetz §29
    ist leider nicht mehr die schöne welt, die du evtl noch kennst bzw die zu deiner zeit existierte :-(

    hier gibt es zum beispiel bauern, die ihren raps so dreschen, das die letzte bahn direkt in den benachbarten mais führt, das da dann keine sau zu fall kommt brauch ich glaube ich nicht weiter zu erläutern :roll:
  • Re: Nachtzielgeräte

    Heinz107

    Falsch, rein rechtlich der Verpächter, oder der, dem Grund und Boden gehört. Verpachtet der Besitzer an einen Land- oder Forstwirt, bezahlt er. Bewirtschaftet der Besitzer seinen Sprengel selbst, zahlt er auch. Dieses ungeschriebene Gesetz, dass die pachtende Jagdgesellschaft für den Wildschaden zahlt ist ja eigentlich logisch, aber rechtlich nicht durchzusetzen. Stell Dir mal vor, ein Firmenbesitzer könnte das Ergebniss seiner Gier - äh Misswirtschaft auf seine Arbeiter umsetzen, der wäre binnen weniger Wochen im Eimer.
    Ich kenne Grundbesitzer, z.B. im Rothargebirege, oder in Bad Bentheim, die sich ihre Jagdgesellschaften genau aussuchen. Da hat keiner von diesen solventen Plinsen was verloren, die die Jagd ausüben- quatsch, machen die ja garnicht- die eine Waffe führen, weil es zum guten Ton gehört, sondern nur Jäger die sich um ihr Revier auch kümmern. Bei konsequenter Ablenkfütterung und koordinierter Eindämmung der Wildschäden wird dort die Pacht ausgesetzt. Denn was nutzen einem z.B. 50000€ Pacht, wenn man 100000€ Wildschaden hat?!
    Ich kann das nur begrüssen, denn so entledigt man sich den "Sportschützen" und Trophäenjägern und gibt passionierten Jägern, wie die, die z.B. finanziell nicht nicht in der Lage wären dieses Handwerk mit Herzblut und Liebe zum Waidwerk auszuüben, eine Chance.
    Die Jagd ist nunmal ein Buissnes und unterliegt dessen Gesetzen und zum Glück erkennen immer mehr Grundbesitzer, dass mehr dazugehört, als Geld und Lobby...
    Sollte es irgendwann mal geschehen, dass die Jagd wieder als soliedes Handwerk anerkannt wird und man sie mit Respekt vor der Kreatur ausüben kann, hole ich meine Flinte aus dem Keller, aber das wird wohl ein Traum bleiben.

    Grüsse Heinz